Die Kosten für die Schwangerschaftsbetreuung durch die Hebamme, Begleitung bei der Geburt im Geburtshaus oder zu Hause sowie für die Wochenbettbetreuung zu Hause werden von der Krankenkasse (Grundversicherung der Frau) übernommen. Stationäre Leistungen (Geburt und/oder Wochenbett im Geburtshaus Matthea) werden von der Krankenkasse und dem Wohnkanton der Frau übernommen. Dies gilt sowohl für die Mutter als auch für das Neugeborene. Es können sich auch Frauen mit Wohnort in anderen Kantonen oder dem angrenzenden Ausland anmelden.
Frauen ohne schweizerische Krankenversicherung können bei ihrer ausländischen Krankenversicherung eine Kostengutsprache einholen (Formular S2) und so dafür sorgen, dass die Leistungen übernommen werden. Weitere Leistungen, die von der Krankenkasse bezahlt werden:
Zusätzliche Kosten
Entscheiden Sie sich für eine Geburt im Geburtshaus oder zu Hause mit dem Bezugshebammensystem, sind Ihre zwei Hebammen über einen Zeitraum von fünf Wochen (drei Wochen vor und zwei Wochen nach dem errechnetem Geburtstermin) Tag und Nacht für Sie in Rufbereitschaft. Mit Erreichen der 36. Schwangerschaftswoche fallen daher Rufbereitschaftskosten in Höhe von Fr. 650.- für die Pikettleistung der Hebammen an. Diese Kosten sind in der Regel privat zu tragen. Entscheiden Sie sich für eine Betreuung ohne Bezugshebammensystem, wird Ihnen während Schwangerschaft, Geburt und ambulantem Wochenbett abwechslungsweise eine beliebige Hebamme aus dem Hebammenteam des Geburtshauses zugewiesen.
Geburtshäuser mit dem Label Geburtshaus IGGH-CH sind Einrichtungen, welche Schwangere und Paare während der Schwangerschaft, zur Geburt und im Wochenbett umfassend begleiten und betreuen.